An dieser Stelle finden Sie in der nächsten Zeit neue Informationen hinsichtlich der Vorgehensweise in Schulen bezüglich des Corona-Virus. Bitte scrollen Sie runter!
Stand ab 01.02.2023
Zusammenfassung „Schulbetrieb nach Auslaufen der Corona Verordnungen“
Ab dem 01.02.2023 sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:
-Die bisherige Isolationspflicht entfällt, stattdessen gibt es eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen einer Maske.
Grundsätzlich gilt: „Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher zu Hause bleiben.“ Die Eltern entschuldigen ihre Kinder wie gewohnt vom Schulbesuch. Nur bei begründeten Zweifeln, ob der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen.
-Die verpflichtende Selbst -Testung bei Symptomen entfällt, daher wird verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt.
Die Ausgabe von fünf Selbsttest pro Schüler*in wird zunächst reduziert. Auf Anfrage und anlassbezogen können die noch vorhandenen Test ausgegeben / genutzt werden.
Ab Mitte Februar können von Seite der Schule keine Schnelltests mehr bestellt werden.
-Zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer Menschen kann freiwillig eine Schutzmaske getragen werden.
-Positiv getestete Menschen, die nicht krank zu Hause bleiben, wird dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen, nach Vornahme des zugrundeliegenden Schnelltests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine OP Maske zu tragen (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus medizinischen oder sonstigen Gründen keine Maske tragen können.)
-Die gültigen Hygieneregeln: Husten-Nies Etikette, regelmäßiges Händewaschen und Lüften bleiben erhalten.
-Distanzunterricht kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Unterricht nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann und auch nicht durch Vertretungsunterricht geregelt werden kann (z.B. durch ein epidemisches Infektionsgeschehen).
Stand 19.12.2022
Liebe Eltern,
es gibt ein fortgeschriebenes Handlungskonzept Corona von Seiten des MSB.
Dort ist eine eintscheidene Änderung zur Isolationspflicht aufgeführt:
Die Isolierung endet grundsätzlich nach fünf Tagen, gerechnet nach dem Tag des ersten positiven Tests (Tag 0). Man benötigt nach Beendigung der Isolationspflicht keinen abschließenden negativen Testnachweis mehr!
Zudem wird nachdrücklich empfohlen, dass bei Fortbestehen von Symptomen nach Ablauf der 5 Tage Isolationspflicht, eine Krankmeldung bzw. eine ärztliche Beratung und geebenenfalls Krankschreibung erfolgen sollte.
Auch nach Beendigung der Isolierung wird bis zum zehnten Tag das kontinuirliche Tragen einer medizinischen Maske empfohlen.
Beispiel: Sollten Sie montags (Tag 0) ein positives Ergebnis Ihres Corona Tests erhalten, begeben Sie sich wie üblich sofort in Isolation. Die fünf Tage Isolationpflicht beginnen mit Tag 1 am Dienstag und enden am Samstag.
Ab Sonntag ist die Isolationspflicht beendet und man benötigt keinen abschließenden negativen Testnachweis!
Weiterhin testen Sie Ihre Kinder zu Hause anlassbezogen mit den Coronatests, die Sie von Ihren Klassenleitungen ausgehändigt bekommen. Auch bei den weitern Maßnamen haben sich keine Änderung ergeben. Diese bleiben bestehen (siehe unten, Stand 28.07.2022) .
Brief MSB vom 29.09.2022
Stand: 28.07.2022
Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich schon aus den Medien erfahren haben, hat unsere neue Schulministerin Frau Feller bereits angekündigt, wie wir zu Beginn des neuen Schuljahres mit COVID-19 umzugehen haben.
Die wichtigsten Auszüge zum Umgang mit dem Virus in den Schulen aus dem aktuellen Handlungskonzept sind hier aufgeführt.
Einstweilen sind für den Umgang mit COVID-19 unter anderem die folgenden Kernpunkte zu beachten, die in dem Handlungskonzept Corona enthalten und näher erläutert sind:
1. Schutz besonders gefährdeter Personen
Die Landesregierung legt bei ihren Planungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Bewertungen und Szenarien des Expertinnen- und Expertenrates der Bundesregierung zugrunde.
Daraus abgeleitet wird zukünftig der Fokus auf den Schutz besonders gefährdeter Personen (sogenannte vulnerable Gruppen) gelegt. Gerade zum Schutz vulnerabler Personen sind weiterhin bestimmte Schutzmaßnahmen erforderlich. Dazu gehören unter anderem die den Schulen bekannten und erprobten Schutzmaßnahmen, wie Abstandhalten, regelmäßiges Händewaschen und Lüften. ...
2. Empfehlung zum Tragen einer Maske
Des Weiteren wird allen Schülerinnen und Schülern sowie allen an Schule Beschäftigten (auch an Ersatz- und Ergänzungsschulen) empfohlen, freiwillig zu ihrem eigenen Schutz und auch zum Schutz Dritter (insbesondere der vulnerableren Personen) innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen. Aus dieser Empfehlung kann keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske abgeleitet werden....
3. Testungen
Alle Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen sowie Ergänzungsschulen, an denen die allgemeine Schulpflicht erfüllt werden kann erhalten an ihrem ersten Unterrichtstag die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen.
Sie erhalten im Übrigen Antigenselbsttests, die sie mit nach Hause nehmen und dort anlassbezogen anwenden können, das heißt beispielsweise bei Vorliegen von COVID-19-Symptomen wie Husten, Fieber, Schnupfen, reduzierter Allgemeinzustand, Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, Muskelschmerzen, Atemnot oder Herzrasen oder wenn eine haushaltsangehörige Person mit Corona infiziert ist.
Des Weiteren erhalten die Schulen Antigenselbsttests, die dazu dienen, anlassbezogen Testungen von Schülerinnen und Schülern durchzuführen, wenn diese während des Unterrichts oder
während der Ganztagsbetreuung offenkundige Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen.
In diesen Fällen fordert die Lehrerin oder der Lehrer bzw. die verantwortliche Betreuungsperson die
Schülerin / den Schüler zu einem Test auf. Auf den Test wird verzichtet, wenn eine Bestätigung vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zuhause durchgeführt wurde. Diese Bestätigung muss bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch mindestens eine erziehungsberechtigte Person oder durch die volljährigen Schülerinnen undSchüler selbst erfolgen. Nur bei einer offenkundigen deutlichen Verschlechterung der Symptome im Tagesverlauf erfolgt hier eine erneute Testung in der Schule.
Eine Reihentestung findet nicht statt.
Bitte beachten Sie, dass im Schulbus von den Kindern eine Maske getragen wird!
Anbei erhalten Sie den Elternbrief von Frau Feller zur Information zu den Corona-Maßnahmen ab dem 10.08.2022.
Ihnen und Ihren Familien weiterhin schöne Sommertage und gute Erholung.
Caren Geißler-Kante
Stand: 20.03.22
Liebe Eltern,
gemäß der neuen Schulmail möchten wir Sie in bewährter Form über diese Plattform über die neuen Regelungen informieren. Das Land NRW macht Gebrauch von der Übergangsregelung des neuen Gesetzes.
Hier ein Auszug aus der Schulmail:
"Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.
Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen."
Die Testungen enden ebenfalls.
"Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden."
..."Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben."...
Für uns als Schulgemeinde heißt dieses, dass unsere Kinder und Mitarbeitenden nur noch bis einschließlich den 01.04.22 verpflichtend eine Maske im Gebäude tragen müssen. In der Woche darauf (letzte Schulwoche vor den Osterferien) ist das Tragen einer Maske für alle Kinder und Mitarbeitenden freiwillig.
Letztmalig am 01.04.22 erhalten Sie drei Selbsttest über die Klassenlehrkraft für Ihre Kinder mit nach Hause. Bitte denken Sie daran, dass Sie uns für den 28.03.22 noch einmal die schriftliche Erklärung für die Selbsttestung zu Hause einreichen.
Ihnen nun einen schönen Sonntag und bleiben Sie fit!
Stefan Weiffenbach und Caren Geißler-Kante
Stand: 17.02.22
Liebe Eltern,
heute Morgen erreichte uns eine neue Schulmail. Diese beinhaltet die Änderung der Teststrategie an den Grundschulen in Nordrhein Weistfalen. Ab dem 28.02.2022 werden die nicht immunisierten Schüler:innen an den Grundschulen dreimal wöchentlich mit einem Antigen-Test getestet. Genauere Informationen und einen Vorduck erhalten Sie von uns zu Beginn der kommenden Woche über Ihre Klassenleitung, wenn weitere detaillierte Informationen durch den Schulträger und dem Gesundheitsamt uns erreicht haben.
Herzliche Grüße und bleiben Sie fit!
Stefan Weiffenbach und Caren Geißler-Kante
Stand: 07.02.22
Liebe Eltern,
anbei in der PDF Datei ein Infoblatt des MSB zur derzeitigen Quaratäne bei Infektionsfällen in Schulen.
Bleiben Sie fit.
Herzliche Grüße
Stefan Weiffenbach und Caren Geißler-Kante
Stand: 27.01.22
Liebe Eltern,
über die Klassenleitungen haben Sie die Bitte von uns erhalten, bei einem positiven Pool einen Schnelltest im Testzentrum mit Ihrem Kind durchzuführen. Dieses wurde bereits von Ihnen bei den letzten positiven Pools umgesetzt und dafür danken wir Ihnen ausdrücklich! Wir wissen, dass wir Ihnen damit eine zusätzliche Last aufbürden. Uns als Team ist es jedoch wichtig, dass wir die unschöne und pädagogisch nicht wirklich tragbare Situation, ein Kind morgens vor allen anderen durch den Antigentest zur Auflösung des Pools als positiv zu erfassen und isolieren zu müssen, möglichst vermeiden wollen. Sicherlich lässt sich das vor der veränderten Teststrategie nicht immer vermeiden und wir fangen diese Situation selbstverständlich einfühlsam auf. Falls Sie es nicht schaffen sollten, ein Testzentrum aufzusuchen, wird selbstverständlich ein Schnelltest (Antigentest) in der Schule mit Ihrem Kind durchgeführt. Bitte denken Sie daran, dass Sie, wenn Sie ein Testzentrum aufsuchen, uns ein ausgedrucktes Zertifikat über das negative Ergebnis Ihres Kindes mit in die Schule geben (Klassenlehrkraft). Ein Erfassen einer digitale Übermittlung oder ein morgentliches Zeigen auf Ihrem Smartphone ist für uns vor Schulbeginn zeitlich leider nicht zu realisieren.
Hier noch ein paar ergänzende Hinweise zur Umstellung auf das veränderte Testverfahren in Grundschulen:
Herzliche Grüße und bleiben Sie fit!
Stefan Weiffenbach und Caren Geißler-Kante
Stand: 25.01.22
Liebe Eltern,
uns erreichte heute die Meldung der Labore, dass diese es auf Grund des erhöhten Testaufkommens nicht mehr leisten können, die Einzeltestungen (Rückstellproben) auszuwerten.
Weiterhin werden gemäß der u.st. Übersicht (17.12.21) die Pooltestungen in den Klassen stattfinden, es werden nur keine Einzeltestungen mehr abgenommen.
Gemäß der Pressemitteilung des MSB vom heutigen Abend werden wir die kommenden positiven Pools mit Hilfe der Antigen-Schnelltests in der Schule auflösen. Sie können alternativ auch einen Testzertifikat eines Testzentrums erbringen, dann nimmt ihr Kind nicht an der Antigen-Schnelltest Testung zur Auflösung eines positiven Pools in der Klasse teil. Die positiven Pools von Montag, den 24.01.22 müssen einmalig mit einem Schnelltest eines Bürgerzentrums (bitte Nachweis ihrem Kind mitgeben) aufgelöst werden, da die Regelung des MSB zur vorläufig angepassten Teststragtegie in NRW erst ab morgen in Kraft tritt.
Hier die Pressemitteilung des MSB:
Wie immer ereilte uns diese neue Weisung sehr kurzfristig. Sie werden von Ihren Klassenleitungen informiert bzw. auf diese Homepageseite verwiesen.
Herzliche Grüße und bleiben Sie fit!
Stefan Weiffenbach und Caren Geißler-Kante
Stand: 23.01.22
Liebe Eltern,
in dieser Woche liefen die Auswertungen der Pool- und Einzeltestungen vom Labor aus mehr als schleppend und nicht zufriedenstellend. Das Labor teilte uns jetzt Folgendes mit:
Wir hoffen nun auf eine veränderte Teststrategie in NRW mit Entscheidung dazu am Montag, den 24.01.22.
Herzliche Grüße und bleiben Sie fit!
Stefan Weiffenbach und Caren Geißler-Kante
Stand: 16.01.2022
Liebe Eltern,
die erste Woche mit der neuen Teststrategie ist geschafft. Es lief leider nicht so wie geplant und uns versprochen wurde. Unser Labor hat den Schulen jedoch eine Verbesserung zugesichert und sich für die technischen Pannen entschuldigt. Nun schauen wir zuversichtlich auf die kommenden Wochen. Anbei ein paar Informationen zur aktuellen Regelung bezogen auf die Teststrategie und die Quarantäneverordnung.
Darüber hinaus gilt bei einer fehlenden Auswertung eines Pools oder einer fehlenden Auswertung der Einzeltestungen Folgendes (Auszug Mail von der Bezirksregierung - Lolli-NRW):
Es bleibt, wie bisher, bei diesen Grundsätzen:
Wichtig: Ein positiver PCR Pooltest kann nicht mittels eines Antigen-Schnelltests aufgehoben werden
Nach wie vor sind wie seitens des Gesundheitsamtes verpflichtet, bei einem possitiven Corona-Fall über eine Rückverfolgung die Kontaktpersonen zu ermitteln. Dieses erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
Leider können wir nicht verhindern, dass die Kontaktpersonenermittlung am Tag nach einer Einzeltestauswertung noch vor Schulbeginn erfolgt. Dafür erhalten wir derzeit noch zu spät die Ergebnisse vom Labor. Daher kann es sein, dass wir im laufenden Schulbetrieb Kinder, die wir nach den Vorgaben des Gesundheitsamts als Kontaktpersonen ermitteln, isolienren müssen und Sie als Eltern dann kontaktieren, damit Sie Ihre Kinder von der Schule abholen. Folgende Vorgaben gelten nach wie vor:
Ist eine Person PCR-Test positiv getestet, sind die Personen als enge Kontaktpersonen definiert, die einen Kontakt zum Positiven mit allen vier Bedingungen hatten:
Quarantäne bedeutet häusliche Isolation für die Kontaktperson. Die Berechnung findet immer vom letzten Kontakt zum Positiven statt (Tag 0). Die Quarantäne geht bis einschließlich Tag 10 nach dem letzten Kontakt. Ein Schulbesuch ist ab dem 11. Tag dann wieder möglich (symptomfrei). Diese Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Schnelltest (nachgewiesen durch Zertifikat) vorliegt, der frühestens an Tag 5 nach dem letzten Kontakt abgenommen worden ist und keine Symptome vorliegen. Ein Schulbesuch ist ab dem 6. Tag dann wieder möglich.
Das Homeschooling in der Quarantäne wird von den jeweiligen Klassenlehrkräften mit Ihnen besprochen.
Wir hoffen nun, dass wir Sie soweit gut informieren konnten. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail oder Telefon an unser Sekretariat - 0201-8873332.
Herzliche Grüße und bleiben Sie fit!
Stefan Weiffenbach und Caren Geißler-Kante
Stand: 05.01.2022
Liebe Eltern,
zunächst erst einmal ein gutes und gesundes neues Jahr 2022!
Wie bereits vor den Weihnachtsferien mitgeteilt, wird die Teststrategie am Montag, den 10.01.2022 umgestellt (siehe Stand 17.12.21). Ab Montag werden somit alle Kinder an den wöchentlich zweimaligen Testungen in der Schule teilnehmen, es sei denn, Sie erbringen ein eigenes Testergebnis für Ihr Kind von einem Testzentrum. Unten finden Sie eine Datei mit der Anleitung für Eltern zur Abfrage der Testergebnisse (Pool- und Einzeltestungen).
Herzliche Grüße und bleiben Sie fit.
Stefan Weiffenbach und Caren Geißler-Kante